Fiat Ducato (Eurochassis) jetzt auf bis zu 4.250 kg auflasten
Mehr Zuladungsreserven schaffen – Wohnmobil mit Light-Chassis auflasten
Viele Wohnmobilbesitzer sind mit ihrem Fahrzeug urlaubsfertig gepackt am Gewichtslimit – oder sogar weit darüber. Gerade bei Wohnmobilen auf Basis Fiat Ducato und baugleiche Fahrzeuge mit Light-Chassis bleiben ab Werk oft nur geringe Zuladungsreserven – und wenig Möglichkeiten bei der Auflastung.
Durch ein neues Auflastungsgutachten bieten wir jetzt die Möglichkeit blattgefederte Wohnmobile auf Basis des beliebten Eurochassis (Fiat Ducato, Peugeot Boxer oder Citroen Jumper ab 06/2006), durch den Einbau einer AirLift Maxi Zusatzluftfederung an der Hinterachse die Zuladungsreserven des Light-Chassis deutlich auszuweiten. Mit dem Gutachten kann die Hinterachse auf bis zu 2.400 Kilogramm und das Gesamtgewicht auf bis zu 4.250 Kilogramm aufgelastet werden. Voraussetzung hierfür ist neben den genannten Fahrwerksanpassungen
- ein zulässiges Gesamtgewicht von mindetens 3.500 kg
- eine ausreichende Tragfähigkeit der Rad-/Reifenkombination.
Das neue Auflastungsgutachten ist ab sofort immer im Lieferumfang der AirLift Maxi Zusatzluftfederung enthalten.

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Altes Gutachten gegen neues tauschen – mehr Zuladung erhalten!

Auch Besitzer von Wohnmobilen, die schon eine Linnepe AirLift Maxi verbaut haben, können jetzt von unserem erweiterten Gutachten profitieren!
Einfach das neue Gutachten für 150,- € bei uns erwerben und schon kann das Fahrzeug, unter den passenden technischen Voraussetzungen, nachträglich die Hinterachse auf bis zu 2.400 Kilogramm und das Gesamtgewicht auf bis zu 4.250 Kilogramm aufgelastet werden. Setzen Sie sich einfach mit unserem Service in Verbindung.
Light-Chassis auflasten: so gehts
- Typenschild prüfen
Auf dem Typenschild im Motorraum sollte ein zulässiges Gesamtgewicht von mindetens 3.500 Kilogramm vermerkt sein. Damit ist festgelegt, ob eine Erhöhung der Hinterachslast bzw. des zulässigen Gesamtgewichts möglich ist. - Zusatzluftfeder einbauen
Durch Montage einer Linnepe Zusatzluftfederung AirLift Maxi ist es möglich, die Hinterachslast sowie das zulässige Gesamtgewicht zu erhöhen. - TÜV Abnahme und Eintragung
Technische Änderungen am Fahrwerk müssen von TÜV oder DEKRA abgenommen werden. Nach erfolgter Montage wird das Fahrzeug einem Prüfer vorgestellt, der Einbau und Teile- bzw. Auflastgutachten prüft und dann entsprechend eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle aushändigt. Damit erfolgt eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle.
FAQs zur Auflastung
Wir bieten für viele blattgefederte Chassis durch Montage unserer Zusatzluftfederung Auflastungsmöglichkeiten an. Unter Auflastung erhalten Sie hierzu detaillierte Informationen. Gerne können Sie auch Ihre Anfrage über das fahrzeugspezifische Kontaktformular stellen.
Grundvorraussetzung für eine Auflastung ist die Montage unserer Zusatzluftfederung. Soll hier nicht nur das zulässige Gesamtgewicht (ZGG) sondern auch die Hinterachslast erhöht werden, muss evtl. eine neue Rad-/Reifenkombination mit entsprechender Traglast montiert werden. Die Traglast der Reifen als auch der Felgen muss die Hälfte der angestrebten Achslast aufweisen.
Mehr Informationen zm Thema Auflastung finden Sie hier: Auflastung
Beim Einbau dieser Komponenten handelt es sich um eine Fahrwerksveränderung. Diese muss von einem Sachverständigen begutachtet werden und ist eintragungspflichtig.
Wird das Wohnmobil über 3,5 tonnen aufgelastet, ändert sich für den Fahrer einiges. Die wichtigsten Punkte sind der benötigte Führerschein, eventuelle Mautgebühren, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote. In einem Ratgeber haben wir die wichtigsten Informationen zu den Veränderungen bei einer Auflastung von über 3500kg zusammengestellt.
Da jetzt die Hinterachse einer höheren Belastung ausgesetzt werden kann, muss sowohl die Felge, als auch der Reifen die notwendige Traglast besitzen. Dies muss nachweisbar sein. Liegt vom Felgenhersteller kein Gutachten vor, muss eine neue Rad-/Reifenkombination mit passendem Gutachten montiert werden.
Die Traglast der Reifen als auch der Felgen muss die Hälfte der angestrebten Achslast aufweisen.
Das Zuggesamtgewicht des Fahrzeuges bleibt bei einer Auflastung unberührt.
Dadurch kann es sein, dass sich die Anhängelast durch die Auflastung verringert.
Beispiel:
Zuggesamtgewicht: 5500kg
Vor der Auflastung: 3500kg + 2000kg = 5500kg
Zugfahrzeug: 3500kg
Anhängelast: 2000kg:
Zuggesamtgewicht: 5500kg
Nach der Auflastung: 4090kg + 1410kg = 5500kg
Zugfahrzeug: 4090kg
Anhängelast: 1410kg
Zusätzlich ist noch der D-Wert der Anhängerkupplung zu berücksichtigen. Der D-Wert ist das Maß für die Festigkeit der Zugvorrichtung, der nach einer feststehenden Formel berechnet wird. Allerdings spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber: Anhängerkupplung Wohnmobil Ratgeber
- Es ist möglich nur die Hinterachse aufzulasten. Hierbei muss jedoch die Traglast der Rad-/Reifenkombination beachtet werden. Die Traglast der Reifen als auch der Felgen muss die Hälfte der angestrebten Achslast
- Bitte beachten Sie hierbei, dass die Traglast der Rad-/Reifenkombination für die neue Achslast ausreichend ist.
Mehr zum Thema Auflastung finden sie hier: Auflastung Wohnmobil Ratgeber
Linnepe Ratgeber – Infos zum Thema


