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Ratgeber Wohnmobil auflasten

Das müssen Sie wissen

Im Fahrzeugschein wird für jedes Fahrzeug vom Hersteller ein maximales Gesamtgewicht und die zulässige Last der Achsen eingetragen. Diese Gewichtsgrenzen dürfen einschließlich Zuladung und Insassen nicht überschritten werden.
Die Crux: Gerade gut ausgestattete Wohnmobile haben schon ein recht hohes Leergewicht und bieten nicht viel Spielraum für zusätzliche Beladung. Die Lösung: Mit einer Auflastung des Wohnmobils kann die Hinterachslast angehoben oder das zulässige Gesamtgewicht heraufgesetzt werden

Heckgaragen oder große Aufbauüberhänge, genauso wie Roller- und Fahrradträger belasten zusätzlich zum Gewicht des Aufbaus die Hinterachse. Mit einer Auflastung des Wohnmobils können hohe Lasten besser abgefangen werden. Weiterer Punkt: Durch die Erhöhung der Hinterachslast gehen E-Bikes, Roller und Hobbyausrüstung ohne die Zuladungsgrenze zu überschreiten mit in den Campingurlaub.

Auflastung über 3,5 Tonnen – das ändert sich

Auflastung WohnmobilDas Auflasten eines Wohnmobils macht vor allem dann Sinn, wenn schon bei normaler Beladung das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird. Es gibt zwar eine gesetzliche Toleranzschwelle von fünf Prozent, in der Praxis sind diese zusätzlichen Gewichtsreserven aber oft nicht ausreichend. Zu beachten ist dabei, dass Überladung im europäischen Ausland unterschiedlich gehandhabt wird und in einigen Ländern schon bei geringer Überladung hohe Strafen drohen.

Wird das Wohnmobil aufgelastet, ändert sich für den Fahrer einiges. Die wichtigsten Punkte sind der benötigte Führerschein, eventuelle Mautgebühren, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote.

Führerschein

Ändert sich die zulässige Gesamtmasse des Wohnmobils auf über 3,5 Tonnen, hat das Auswirkungen auf die Führerscheinklasse. Bis 3,5 Tonnen reicht ein normaler Führerschein der Klasse B. Für alles, was darüber hinaus geht, wird beim Wohnmobil ein Führerschein der Klasse C1 benötigt. Fahrer, die den Führerschein vor 1999 und dabei die Klasse 3 erworben haben sind fein raus, denn sie sind zum Führen von Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen berechtigt.

Maximale Geschwindigkeit und Überholverbote

Nach der Auflastung auf über 3,5  Tonnen (bis 7,5 Tonnen) sind auf Autobahnen nur noch maximal 100 km/h erlaubt, auf der Landstraße beträgt die maximal erlaubte Geschwindigkeit 80 km/h. Eventuell gibt es auf bestimmten Straßen zudem Fahrverbote für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Lenker von Wohnmobilen über 3,5 Tonnen müssen sich auch an LKW-Überholverbote halten, sowie Überholverbote bei entsprechendem Verkehrszeichen.  Gute Nachrichten: Der Gesetzgeber steuert in dieser Richtung nach und es tauchen vermehrt Ergänzungen an Autobahnen auf, bei denen Wohnmobile vom LKW-Überholverbot befreit sind.

Eine übersichtliche Liste aller maximalen Geschwindigkeiten in den europäischen Ländern stellt der ADAC zur Verfügung: Jetzt PDF laden… 

Verkehrszeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t
Verkehrszeichen 276 Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art mit Zusatzzeichen 1049-13

Wohnmobil Hauptuntersuchung

Halter von Fahrzeugen, die aufgelastet wurden müssen auch bei der Hauptuntersuchung die Änderungen beachten, denn Wohnmobile über 3,5 Tonnen unterliegen anderen Vorschriften. In den ersten sechs Jahren nach der ersten Zulassung sind die Fristen alle zwei Jahre, ab dem siebten Jahr muss das Fahrzeug jährlich bei TÜV, DEKRA & Co. vorgeführt werden.

Mautgebühren

In Deutschland ändert sich für Lenker eines Wohnmobils bis 7,5 Tonnen bei der Mautpflicht nichts. In den Nachbarländern sieht das anders aus. Hier erhöhen sich die Mautgebühren teilweise recht deutlich, wenn dein Fahrzeug die 3,5 Tonnen überschreitet. Das gilt vor allem für Österreich: Hier ist über 3,5 Tonnen keine Vignette mehr gültig, sondern wird eine Go-Box benötigt.

Eine aktuelle Übersicht findet sich auf den Seiten des ADAC

Anhängelasten/Zuggesamtgewicht

Bei vielen Fahrzeugen ist das zulässige Gesamtgewicht des Zuges in den Papieren angegeben. Bei einer Auflastung des Wohnmobils verändert sich auch das maximale Gesamtzuggewicht. Das heißt: Die Anhängelast kann dann je nach Beladungszustand des Fahrzeuges unter Umständen nicht voll ausgeschöpft werden. Das Gesamtgewicht eines Zuges muss mit den tatsächlichen Gewichten von Fahrzeug und Anhänger bestimmt werden und darf die Angaben aus den Fahrzeugpapieren nicht überschreiten.

Beispiel:
Zuggesamtgewicht: 5500kg
Vor der Auflastung: 3500kg + 2000kg = 5500kg
Zugfahrzeug: 3500kg
Anhängelast: 2000kg:

Zuggesamtgewicht: 5500kg
Nach der Auflastung: 4090kg + 1410kg = 5500kg
Zugfahrzeug: 4090kg
Anhängelast: 1410kg

Zusätzlich ist noch der D-Wert der Anhängerkupplung zu berücksichtigen: siehe D-Wert

Traglast Reifen und Felgen

Gerne übersehen, aber ein wichtiger Punkt, sind der Tragfähigkeitsindex der Reifen und die Traglast der Felgen. Eventuell ist die werkseigene Kombination aus Felge und Reifen zu schwach für die Auflastung.

Sind Serienfelgen (z.B. Fiat Alu-Felgen) montiert, sollte auf jeden Fall ein Gutachten über eine ausreichende Traglast vorhanden sein. Sonst kann es bei der Abnahme zu Problemen kommen. Gibt es kein Gutachten, oder ist die Traglast zu gering, müssen spezielle Felgen mit hoher Tragkraft und tragfähigere Reifen montiert werden.

 Warnaufkleber in Frankreich

Wer mit seinem Wohnmobil Frankreich ansteuert, muss ein Warnaufkleber bezüglich des toten Winkels am Fahrzeug anbringen.Vorgeschrieben ist die Anbringung an beiden Seiten, vertikal in einer Höhe von 0,9 bis 1,5 Meter, horizontal innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront ausgehend. Am Fahrzeugheck muss er auf der rechten Seite kleben, ebenfalls zwischen 0,9 und 1,5 Meter hoch. Verglaste Flächen und Teile der Fahrzeugbeleuchtung dürfen nicht damit beklebt werden.

Betroffen von der Vorschrift sind auch nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, also auch Wohnmobile dieser Gewichtsklasse. Wer die Aufkleber falsch anbringt, oder ohne Schild unterwegs ist, muss mit bis zu 135 Euro Bußgeld rechnen. Die fehlen dann in der Urlaubskasse. (Quelle KÜS)

Erster Schritt: Wohnmobilgewicht ermitteln

Bei jedem Wohnmobil wird vom Aufbauherstellers das zulässige Gesamtgewicht im Fahrzeugschein eingetragen. Diese Angabe legt das maximal zulässige Fahrzeuggewicht inklusive Zuladung und Insassen fest. Wird das Leergewicht des Fahrzeugs vom zulässigen Gesamtgewicht abgezogen, verbleibt der Wert für das maximale Gewicht für zusätzliches Zubehör, Mitfahrer, Gepäck usw.. Dieses Gewicht wird als Nutzlast bezeichnet und sollte nicht überschritten werden. Bei den meisten Wohnmobilen ist die Grenze schnell erreicht und wird sehr oft überschritten. Sat-Anlage, Markise, Fahrradträger, Wasservorrat und weiteres Zubehör übersteigen schnell die knapp bemessenen Gewichtsreserven. Die Aufbauhersteller geben in der Regel ein reisefertige Leergewicht nach DIN EN 1646-2 an –  Toleranzen von fünf Prozent ! sind bei dieser Angabe allerdings erlaubt.

Der erste Schritt sollte also sein, das reisefertig gepackte Fahrzeug inklusive der mitreisenden Personen auf eine Waage zu fahren und das tatsächliche Gesamtgewicht festzustellen. Jetzt zeigt sich schnell, ob noch Reserven bestehen oder zur Sicherheit aufgelastet werden sollte.

Auflasten: so gehts

  1. Verfügbarkeit prüfen
    Mit Ihrem Fahrzeugschein überprüfen wir, ob für das Fahrzeugmodell ein Auflastgutachten vorliegt. Darin ist festgelegt, ob eine Erhöhung der Achslasten bzw. des zulässigen Gesamtgewichts möglich ist. Setzen Sie sich einfach mit unserem Servicepersonal in Verbindung. Wir prüfen für Sie die Möglichkeit einer Nutzlasterhöhung.
  2. Zusatzluftfeder einbauen
    Für die gängigsten Chassis besteht die Möglichkeit durch Montage einer Linnepe Zusatzluftfederung die Achslasten sowie das zulässige Gesamtgewicht zu erhöhen. Je nach Fahrzeugtyp wird dafür ein AirLift oder AirLift Maxi Zusatzluftfedersystem montiert.
  3. Rad / Reifenkombination prüfen
    Die Tragfähigkeit von Reifen und Felgen müssen für die angestrebte Auflastung ausreichend sein. Eventuell muss eine passende Kombination nachgerüstet werden.
  4. TÜV Abnahme und Eintragung
    Technische Änderungen am Fahrwerk müssen von TÜV oder DEKRA abgenommen werden. Nach erfolgter Montage wird das Fahrzeug einem Prüfer vorgestellt, der Einbau und Teile- bzw. Auflastgutachten prüft und dann entsprechend eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle aushändigt. Damit erfolgt eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle.

Jetzt auflasten

Auflastung WohnmobilMit den Zusatzluftfedersystemen Linnepe AirLift und Linnepe AirLift Maxi besteht die Möglichkeit, die Achslasten sowie das zulässige Gesamtgewicht von Fiat Ducato und Fahrzeugen mit Eurochassis (Peugeot Boxer, Citroen Jumper) zu erhöhen. Wohnmobilen auf MAN TGE/VW Crafter, Ford Transit oder MB Sprinter Chassis können mit unserer AirLift Maxi ein höheres Gesamtgewicht erhalten. Wichtige Voraussetzung für eine Auflastung ist ein entsprechendes Auflastgutachten zu Ihrem Fahrzeugmodell. Interessanter Punkt: Bei der Zusatzluftfeder AirLiftMaxi ist das Gutachten für Fiat Ducato und baugleiche Fahrzeuge im Lieferumfang enthalten und muss nicht zusaätzlich erworben werden.

Bitte setzen Sie sich für weitere Informationen mit unserem Service in Verbindung.

Auflastmöglichkeit für Fiat Ducato, Peugeot Boxer und Citroen Jumper

Mit unserem Auflastgutachten ist es möglich Wohnmobile mit Eurochassis ab Bj 2006 auf bis zu 4,7 Tonnen aufzulasten.

AirLift Maxi – Zusatzluftfeder für alle gängigen Fahrzeuge

Mit diesem Federungssystem bietet Linnepe ein hochwertiges Federungssystem zu einem erschwinglichen Preis für alle, bei denen es etwas mehr sein muss. Die AirLift Maxi-Anlage erhalten Sie als 6- oder 8-Zoll-Version. Das hohe Kammervolumen sorgt dafür, dass die Luftfaltenbälge der Federung es mit jeder anfallenden Last aufnehmen. Das 2-Kreis-System mit Kompressor eignet sich für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7.500 kg.Die Hubkraft von bis zu 2,5 Tonnen pro Balg macht das System zu einem echten Kraftprotz.

AirLift – für ältere, blattgefederte Wohnmobile mit Einzelbereifung

Der Linnepe-AirLift ist mit Rollbälgen ausgestattet, die in Zusammenarbeit mit dem Spezialisten Contitech speziell für die Bedürf­nisse bei Wohnmobilen entwickelt wurden. Linnepe-AirLift ist geeignet für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.850 kg und wird als preiswertes 1-Kreis-System ohne Kompressor geliefert. Optional ist der AirLift als 2-Kreis-System erhältlich. Durch die lange Tradition der AirLift-Anlagen ist es uns auch möglich ein Wohnmobil mit historischem Kennzeichen mit einer Zusatzluftfederung auszustatten. Unser Serviceteam berät Sie gerne.