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Muss man die im Fahrzeugschein eingetragenen Anhängelasten beachten, wenn die vorhandene Anhängekupplung mehr Anhängelast aufweist?

Die im Fahrzeugschein eingetragene Anhängelast darf nicht überschritten werden. Dies gilt auch, wenn der D-Wert der Anhängekupplung eine größere Anhängelast zulassen würde.