Muss eine Anhängekupplung im Fahrzeugschein eingetragen werden?
Nein. Alle Anhängerkupplungen verfügen über ein Typenschild mit E*-Nummer. Eine Eintragung in den Fahrzeugschein ist nicht notwendig, aber möglich.
Solange die Anhängekupplung nicht in den Fahrzeugschein eingetragen ist, sind die technischen Unterlagen der Anhängekuppung mitzuführen.