Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Menü

Kann durch den Verbau einer Anhängerkupplung (AHK) die zulässige Nutzlast der Heckgarage erhöht werden?

Nein. Durch den Verbau einer Anhängerkupplung ist es nicht möglich, die zulässige Nutzlast der Heckgarage zu erhöhen. Die maximal erlaubte Nutzlast der Heckgarage wird durch die Konstruktion des Fahrzeugs und die Vorgaben des Fahrzeugherstellers festgelegt und bleibt unabhängig von einer nachgerüsteten AHK unverändert.